die von dem in einem Mitgliedsta
at niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter übernommene Haftung für etwaige Verstöße eines nicht in der Uni
on niedergelassenen betreffenden Mitglieds der Unternehmensgruppe gegen die verbindlichen internen Datenschutzvorschriften; der Verantwortliche
oder der Auftragsverarbeiter ist nur dann teilweise
oder vollständig von dieser Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, de
...[+++]m betreffenden Mitglied nicht zur Last gelegt werden kann.