Findet die Übertragung auf das andere Clearingmitglied, gleich aus welchen Gründen, nicht innerhalb eines in den Betriebsv
orschriften der CCP vorab festgelegten Übertragungszeitraums statt, kan
n die CCP alle nach ihren Vorschriften zulässigen Vorkehrungen treffen, um ihre Risik
en in Bezug auf die betreffenden Positionen aktiv zu verwalten, wozu auch die Liquidierung der Vermögenswerte und Positionen zählt, die das ausfallende Clearingmi
tglied für ...[+++] Rechnung seiner Kunden hält.