Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI
enthält gemeinsame Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen
und die Strafen im Bereich des Drogenhandels, um zu vermeiden, dass es zu Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten kommt, weil die betreffend
e Handlung oder die betreffenden Handlungen nicht zugleich nach dem Recht des ersuchenden und nach dem des ers
...[+++]uchten Mitgliedstaats strafbar sind.