(4g) Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die EBA, an der alle Mitgliedstaat
en gleichberechtigt beteiligt sind, mit dem Ziel geschaffen wurde, das einheitliche Regelwerk zu entwickeln, zu dessen einh
eitlicher Anwendung beizutragen und die Kohärenz der Aufsichtspraktiken in der Union zu verbessern, und in Anbetracht der Errichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit einer führenden Rolle der EZB, sollte die EBA mit geeigneten Instrumenten ausgestattet werden, die es ihr erlauben, die ihr übertragenen Au
...[+++]fgaben in Bezug auf die Integrität des Binnenmarkts wirksam zu erfüllen.