In der Erwägung, dass die Rubr
ik 37 und ihre Unterrubriken betreffend die Abfälle zur Zeit unter der Uberschrift " Zusammenstellung, Sortierung, Rückgewinnung von wiederverwertbaren Stoffen" und die Rubriken 90.21 unter der Uberschrift " Zentrum für die Zusammenstellung und die Sortierung
von zur Beseitigung bestimmten Abfällen" aufgenommen sind; dass diese Unterscheidung voraussetzt, dass man mit Zentren zu tun haben kann, in denen einerseits nur Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, zusammenstellt werden, und in denen ander
...[+++]erseits nur Abfälle, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, zusammengestellt werden;