Daher sollte die vorläufige Anerkennung de
r Schutzgebiete für bestimmte Regionen im Hinblick auf Erwinia amylovora (Burr.) Winsl. et al., um ein Jahr verlängert werden, damit Österreic
h die erforderliche Zeit hat, um sicherzustellen, dass seine Maßnahmen zur Tilgung dieses Schadorganismus im Jahre 2007 wirksam waren, und um Angaben zu übermitteln, die das Nichtvorkommen von Erwinia amylovora (Burr.) Winsl. et al. belegen, bzw. um erforderlichenfalls seine Maßnahmen zur Tilgung dieses Schadorgan
ismus im Jahre 2008 ...[+++]abzuschließen.