Diese Entschließung strebt die Be
seitigung der Doppelbesteuerung an und koordiniert staatliche Verfahren im Bereich
der Besteuerung von Ruhestandsgehältern. Dadurch sollte im Fall der Verlagerung von Vermögenswerten natürlicher oder juristischer Personen von einem Staat, der Wegzugssteuer erhebt, beim Transfer von Wirtschaftsvorgängen von einem Staat zum anderen, der begünstigte Staat dann den Marktwert des ausgetauschten Vermögenswertes zum Zeitpunkt der Verlagerung des Vermögenswertes aus dem Wegzugstaat als Aufwand einsetzen, wenn
...[+++]der Vermögenswert verkauft wird.