32. stellt fest, dass zwischen aneinander
grenzenden Staaten bestehende Unterschiede, beispielsweise beim Steuerrecht, bei Subventionsregelungen oder bei der Umsetzung und Durchführung von Europarecht, Probleme in dem Grenzgebiet f
ür Unternehmer, wie beispielsweise solche mit Familienunternehmen, verursachen können; fordert deswegen die Mitgliedstaaten auf, geplante nationale Rechtsvorschriften und die geplante Art der Umsetzung und Durchführung von Europarecht auf die Auswirkungen hin zu testen, die sie auf Unternehmer, wie etwa sol
...[+++]che mit Familienunternehmen, in Grenzregionen haben werden;