In Bezug auf Auswahlverfahren für spezielle Berufsausbildungen, die Vo
raussetzung für die Besetzung von Stellen in einem bestimmten Tätigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes sind, hat der EuGH entschieden, dass Wanderarbeitnehmer, die a
uf dem betreffenden Gebiet voll qualifiziert sind, aufgrund ihrer vorangegangenen Ausbildung und Berufserfahrung in ihrem Herkunftsland von der Teilnahme an der betreffenden Berufsausbildung freige
...[+++]stellt werden müssen[61].