8° Umweltverträglichkeitsprüfung: die von einer zugelassenen Person durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung, deren Zweck darin besteht, auf angemessene Weise und unt
er Berücksichtigung jedes Sonderfalls, die direkten und indirekten, synergetischen oder kumulativen, kurz-, mittel- oder langfristigen, dauerhaften oder vorübergehenden
Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt zu identifizieren, beschreiben und bewerten, und die Massnahmen zur Vermeidung, Einschränkung od
er wenn möglich zur Beseitigung ...[+++] der negativen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt darzustellen und zu bewerten;