Vollständige Gelenkersatzteile für Hüfte, Knie und Schulter, die bereits nach dem in Anhang III der R
ichtlinie 93/42/EWG beschriebenen Verfahren „EG-Baumusterprüfung“ in Verbindung mit dem in Anhang IV beschriebenen
Verfahren „EG-Prüfung“ oder mit dem in Anhang V beschriebenen
Verfahren „Qualitätssicherung Produkti
on“ bewertet worden sind, sind von dieser Richtlinie nicht betroffen, da diese Konformitätsbewertungs
verfahren für die Produktklassen IIb un
...[+++]d III gleich sind.