In der Erwägung, dass die Eintragung eines Abbaugebiets im
Sinne vorliegenden Beschlusses keine bedeutenden Auswirkungen auf das Natur
a 2000-Gebiet haben wird, unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung, durch welche der Abbau des Vorkommens und die Nebenanlagen der Sandgr
ube gedeckt werden, genaue Auflagen für die Lagerung von Stoffen, die Behandlung der Böschungen und Grubenböden, die Bekämpfung invasiver Pflanzenarten, die Ab
...[+++]bautiefe, die Benutzung und Entfernung von Ölen bestimmt;