a) sich in einer Gemeinde befindet, die für den Zeitraum 2014-2020 auf der Karte der Beihilfen mit regionaler Zielsetzung identifiziert ist, so wie sie am 3. April 2014 von der Regi
erung verabschiedet wurde, oder sich in einem förderfähigen Gebiet im Rahmen des Schwerpunkts 5 des operationellen EFRE-Programms Wallonie-2020.eu für die Programmplanung 2014-2020 befindet, so wie es am 16. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission gebilligt wurde, oder sich in einer Gemeinde befindet, auf welche die Strategie für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung von Gebieten, wo Umstrukturierungen stattgefunden haben, in Über
einstimmun ...[+++]g mit dem Beschluss der Regierung vom 13. Mai 2015 anwendbar ist;