Der geänderte EUV sieht keine Sitzverteilung pro Mitgliedstaat vor, sondern beauftragt den Europäischen Rat, auf Initiative des Parlaments und mit dessen Zustimmung vor den Wahlen de
s Jahres 2009 einen Beschluss über diese Sitzverteilung auf der Grundlage des Prinzips der „degressiv proportiona
len“ Vertretung mit mindestens sechs und höchstens 96 Sitzen pro Mitgliedstaat zu fassen (der Konven
t schlug mindestens vier Sitze und keine Obe ...[+++]rgrenze vor).