Da die fraglichen Bestimmungen in dem Sinne auszulegen sind, dass sie nicht verhindern, dass ein Sta
ndesbeamter, der in einer Streitsache vor dem Zivilrichter aufgrund von Artikel 146bis in Verbindung mit Artikel 167 de
s Zivilgesetzbuches unterliegt, zur Zahlung einer Verfahrensentschädigung zugunsten der Personen, die eine
Klage gegen seinen Beschluss zur Verweigerung der Vornahme der Trauung eingereicht haben, verurteilt wird, be
...[+++]steht der in der Vorabentscheidungsfrage angeführte Behandlungsunterschied nicht ».