Es
sollten jedoch auch andere geeignete Nachweise, wie etwa eine technische Dokumentation des Herstellers, zugelassen sein, wenn der betreffende Wirtschaftsteilnehmer keinen Zugan
g zu entsprechenden Bescheinigungen oder Prüfberichten oder keine Möglichkeit hat, diese fristgerecht zu beschaffen, sofern er auf diesem Weg nachweist, dass die Bauleistungen, Lieferungen
oder Dienstleistungen die in den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien
oder ...[+++] den Bedingungen für die Auftragsausführung genannten Anforderungen und Kriterien erfüllen .