17. ist der Ansicht, dass eine verbesserte Koordinierung sowohl zwischen den Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission, Mitgliedstaaten in die Lage versetzen sollte, vollen Nutzen aus dem politischen und wirtschaftlichen Gewicht der Union ziehen zu können; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus zum Informat
ionsaustausch unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich; unterstreicht den Mehrwert einer Stellungnahme der Kommission und Hilfestellung währen
...[+++]d des Verhandlungen, um sicherzustellen, dass zwischenstaatliche Abkommen mit der Rechtsetzung des Energiebinnenmarktes übereinstimmen, gemäß den langfristigen Energie- und Klimaschutzzielen der EU;