Aufgrund dieser Feststellungen und Schlussfolgerungen formulierte der Hof einige Empfehlungen,
die die Kommission berücksichtigen sollte. So empfahl er u. a., dass die Betriebsprämie künftig ausschließlich "aktiven" Betriebsinhabern zufließen
sollte und die Begriffe "beihilfefähige Fläche" und "landwirtschaftliche Tätigkeiten" klarer definiert werden
sollten
, damit keine Betriebsprämien für nichtlandwirtschaftliche Parzellen sowie Tätigkeiten, die nicht zur Steigerung der Produktivität der Lan
...[+++]dwirtschaft beitragen, gezahlt werden.