Ist der Wissenschaftliche Rat der Meinung, dass die geplante Einrichtung für einen oder mehrere andere Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäisc
hen Wirtschaftsraum erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, oder liegt ein Antrag eines oder mehrerer dieser Staaten vor, die der Meinung sind, dabei erhebliche Auswirkungen erleiden zu können, übermittelt die Agentur
diesen Staaten den Bericht und die Zusammenfassung, die in Artikel 6.2.9 erwähnt sind, zur gleichen Zeit, wie sie, wie nachstehend vorgesehen, den betreffe
...[+++]nden Bürgermeistern die Akte übermittelt ».