Zudem beantworten die zentralen Meldestellen in ihrem Mitgliedstaat Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, es gibt konkrete Gründe für di
e Annahme, dass die Bereitstellung solcher Informationen sich negativ auf laufende Ermittlungen oder Analysen auswirken würde, oder in Ausnahmefällen, wenn
die Weitergabe der Informationen eindeutig in einem Missverhältnis zu den legitimen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person stünde oder die Informationen für die Zwecke,
...[+++] zu denen sie angefordert wurden, irrelevant sind.