[32] Reise
angebote, bei denen zwei oder mehr Leistungen für einen Urlaub
oder eine Reise, wie etwa Flüge, Unterkunft
oder Mietwagen, zugleich und vom selben Unternehmen
oder von geschäftlich miteinander verbundenen Unternehmen (z. B. Fluggesellschaften und Autovermieter
oder Hotels) angeboten werden, jedoc
h keine Pakete, die bereits als solche angeboten werden, d. h. die bereits zusammengestellt werden, bevor sie dem Kunden angebot
...[+++]en werden.