Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal Supremo — Auslegung der A
rt. 28 EG und 30 EG (jetzt Art. 34 AEUV und 36 AEUV) — Bauprodukte — Produkte, die nicht unter die harmonisierten Normen der Richtlinie 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. L 40, S. 12) fallen — Inverkehrbringen, das entweder einem Gütezeichen oder einem Zertifikat, das nach einem Verfahren erlassen wurde, das detaillierte Bedingungen erfüllt, die den von den
nationalen Behörden verlangten gleichwertig sind, ...[+++]oder der vorherigen Genehmigung dieser Bedingungen unterliegt, obwohl eine solche im Herkunftsmitgliedstaat bereits erlangt wurde