Wird der Marktwert der notenbankfähigen Sicherheiten unter Berücksichtigung der angewendeten Risikokontrollmaßnahmen angepasst, sollte der Betrag der Sicherheiten ent
sprechend angepasst werden, so dass dieser stets den vollständigen Nominalwert der vorzeitig abgegebenen Euro-Ba
nknoten und -Münzen deckt, der nicht den Konten zugelassener Geschäftspartner belastet wurde, die bei der künftigen NZB des Eurosystems geführt werden, die die vorzeitig abgegebenen Euro-Ba
nknoten und -Münzen bereitgestellt ...[+++] hat.