A. in der Erwägung, dass die Situation der NRO in Ägypten sehr beunruhigend ist; in der Erwägung, dass
im Oktober 2011 die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung ziviler Einrichtungen und NRO a
ngekündigt wurde, wodurch die gesetzliche Kontrolle ausländischer Finanzierungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Stiftungen verschärft werden soll, und infolgedessen eine Anordnung an die Zentralbank erging, alle Banküberweisungen an und von NRO zu überwachen; in der Erwägung, dass am 29. Dezember 2011 die Büro
...[+++]s von zehn mit ausländischen Mitteln finanzierten Organisationen durchsucht, diese Organisationen überprüft und anschließend durch den Obersten Rat der Streitkräfte (SCAF) verboten wurden; in der Erwägung, dass die ägyptische Militärregierung am 5. Februar 2012 ankündigte, 19 US-Staatsbürger und 24 weitere Personen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der ausländischen Finanzierung von nicht gewinnorientierten, in Ägypten tätigen Organisationen vor Gericht zu stellen; in der Erwägung, dass ägyptische Richter derzeit in angeblichen Fällen illegaler ausländischer Finanzierung von für Demokratie eintretenden NRO und politischen Stiftungen ermitteln und ferner in der Erwägung, dass die Fälle von 44 Angeklagten, darunter 19 US-Bürger, 14 Ägypter, 5 Serben, 2 Deutsche, 2 Libanesen, 1 Jordanier und 1 Palästinenser, vor das Strafgericht in Kairo gebracht und diese Personen angewiesen wurden, das Land nicht zu verlassen;