Schlussendlich wurde das Ergebnis all dieser Verhandlungen – nämlich der Entwurf einer europä
ischen Verfassung – weitgehend als positiv bezeichnet: allgemeine Grundsätze wurden bestätigt und teilweise verstärkt; die Mehrheitsabstimmung in einer Union von bald 25 Mitgliedstaaten wurde für interne Beschlüsse des Rates über kulturelle Angelegenheiten angenommen; der Grundsatz der Einstimmigkeit wurde für Entscheidungen i
n den eher externen Bereichen – wie beispielsweise Handelsabkommen im kulturellen Sektor oder im audiovisuellen Berei
...[+++]ch – beibehalten.