3. unterstreicht die schwierige Lage bei der Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 für 2011 und ist sich des Umstands bewusst, dass sich die Organe möglicherweise mit Pro
blemen konfrontiert sehen werden, wenn es darum geht, die Finanzierung des Bedarfs in seiner Gesamtheit mit ihrem Wunsch, an der Haushaltsdisziplin und an der Selbstbeschränkung festzuhalten, um den mehrjährigen Finanzrahmen einzuhalten, in Einklang zu bringen; stellt fest, dass eine Reihe
von administrativen Bereichen außerhalb der Rubrik 5 finanziert
...[+++] wird; fordert, dass sämtliche Verwaltungsausgaben in diese Rubrik einbezogen werden und dass die Obergrenze entsprechend überprüft wird;