13. stellt mit Besorgnis fest, dass der IAS im Zuge der Risikoanalyse bestimmte Vorgänge mit hohem inhärenten Risiko ermittelt hat, die im Rahmen des Prüfungsplans nicht prüfbar waren, weil die Kontrollen als nicht vorhanden oder unzureichend eingeschätzt wurden; begrüßt, dass ein Aktionsplan vorgelegt wurde, der sich mit dies
en risikobehafteten Bereichen befasst; sieht der nächsten eingehenden Risikoanalyse, die dem Aktionsplan folgen wird, erwartungsvoll entgegen und fordert das Institut auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Risikoanalys
...[+++]e zu unterrichten;