Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen gelten die Straftaten aber als verjährt, und die beteiligten Persönlichkeiten
aus dem politischen Bereich werden nicht bestraft. Das UNO-Übereinkommen gegen Korruption, das die Europäische Gemeinschaft am 15. September 2005 unterzeichnet und am 25. September 2008 ratifiziert hat, und insbesondere dessen Artikel 29 „Verjährung“ und Artikel 30 „Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen“ stellen ein weiteres Instrument dar, das genutzt
werden kann, um eine umfassende Untersuchung im Fall Siemens
...[+++] durchzuführen und die Schuldigen zu ermitteln.