Auf nationaler Ebene können Mitgliedstaaten nationale Rechts
vorschriften in dem Bereich Grundfreiheiten und -rechte beschließen, vorausgesetzt – und ich wiederhole: vor
ausgesetzt –, diese Rechtsvorschriften befinden sich vollständig im Einklang mit den primären und sekundären Rechtsvorschriften der Union und der Gemeinschaft, fallen in einen Bereich, in d
em die Gemeinschaft keine ausschließliche Kompetenz hat und werden durch die T
...[+++]atsache rechtfertigt, dass es auf Unions- bzw. Gemeinschaftsebene keine Rechtsvorschriften gibt.