Tagung des Assoziationsrates war der Prüfung der Vorarbeiten zur Vollendung der Zollunion am
31. Dezember 1995 gewidmet. Der Assoziationsrat stellte auf der Grundlage eines Berichts des Assoziationsausschusses vom 23. Oktober 1995 das Einvernehmen beider Parteien über die Schlußfolgerungen dieses Ausschusses fest; er hielt somit die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Zollunion für erfüllt und begrüßte die bemerkenswerten Anpassungsanstren- gungen der Türkei. 2. Der Assoziationsrat legte im Rahmen einer institutionellen Zusammenarbeit spezifische Modalitäten fest, die bei Inkraftreten der Zollunion wirksam werde
...[+++]n: jährliches Treffen des Staats- oder des Regierungschefs der Türkei mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission; halbjährliche Treffen auf der Ebene der Außenminister; regelmäßige Treffen auf der Ebene der Minister für Justiz und Inneres und des K.4-Ausschusses; halbjährliche Treffen der für Binnenmarktfragen zuständigen Minister sowie Ministertreffen für andere Bereiche der Zollunion.