Die Bedingungen für die Auszahlung der kulturspezifischen Zahlung f
ür Reis sowie deren Berechnung hängen nicht nur von der oder den mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für die einzelnen Erzeugermitgliedstaaten festgesetzten Grundfläche(n) ab, sondern auch von der et
waigen Unterteilung dieser Grundflächen in Teilgrundflächen, von den objektiven Kriterien, nach denen die einzelnen Mitgliedstaaten diese Unterteilung vorgenommen haben, von den Bedingungen, unter denen die Parzellen bewirtschaftet werden, sowie von der Mindestgröße der G
...[+++]rundflächen.