Dieser Behandlungsunterschied bestehe darin, dass der am 30. Juni 1977 von allen Unternehmen, auf die die betreffende Regelung angewandt worden sei, geschuldete Ausgleichs
beitrag nur auf die Beiträge der letzten zwei Quartale des Jahres 1976 berechnet worden sei, während die autonomen öffentlichen Unternehmen, die den Ausgleichsbeitrag zum ersten Mal am 30. Juni 2003 geschuldet hätten, den Ausgl
eichsbeitrag hätten zahlen müssen, der auf die für die vier Quartale des Jahres 2002 geschuldeten Beiträge berechnet wo
...[+++]rden sei.