12. fordert die Mitgliedstaaten, die dies bisher versäumt haben, auf, eine Behörde zu schaffen, die auf Chancengleichheit und Bekämpfung von Diskriminierungen auf nationaler Ebene spezialisiert ist; betont nachdrücklich, dass diese Einrichtung unabhängig sein und mit ausreichenden Finanzmitteln
ausgestattet werden muss, um in der Lage zu sein, den Opfern von Diskriminierung bei ihren gerichtlichen Schrit
ten den notwendigen Beistand zu leisten; vertritt die Ansicht, dass diese Behörde auch mit Ermittlungsbefugnissen in Bezug auf die
...[+++]betreffenden Fälle ausgestattet werden muss;