Der Verweisungsrichter fragt den Hof, ob diese Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstösst, « indem die Aufhebung der Fälligkei
t von u.a. Schulden beim Landesamt für soziale Sicherheit ausgeschlossen wird für Schuldforderungen, die der Antragsteller wegen Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen der Flämischen Region gegenüber hat, an die dieselben Zuständigke
iten vom Belgischen Staat infolge der in Belgien durchgeführten Staatsreform ab dem 1. Januar 1989 von Rechts wegen übertragen wurden
...[+++]».