Hierbei ist zu berücksichtigen, dass EGFL und ELER unterschiedlich verwaltet werden, so dass die Informationen für
einen Zeitraum zur Verfügung der Kommission zu halten bzw. dieser in Zeitabständen zu übermitteln sind, die den Verwalt
ungsmodalitäten der beiden Fonds entsprechen, unbeschadet der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten diese Informationen zur Verfü
gung der Kommission halten müssen, um eine angemessene
...[+++] Überwachung der Ausgabenentwicklung zu ermöglichen.