ein Teil der Abgabe wurde verwendet, um die Vernichtung von PCB-verseuchter Milch zu finanzieren, im Rahmen einer De-minimis-Regelung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006; jedoch war nicht sicher, ob die genannte Verordnung in diesem besonderen Fall eine angemessene Rechtsgrundlage für die Gewäh
rung von De-minimis-Beihilfen darstellen könne; zudem könne durch die Wahl einer nicht angemessenen Rechtsgrundlage ein Element einer s
taatlichen Beihilfe entstehen, dessen Vereinbarkei
...[+++]t mit dem Binnenmarkt noch nicht erwiesen ist.