Der vorlegende Richter möchte vom Hof erfahren, ob die fragliche Bestimmung mit den Artikeln 10 und 11 der Verfassung vereinba
r sei, insofern sie einen Behandlungsu
nterschied zwischen zwei Kategorien von Arbeitnehmern, deren Arbeitsvertrag beendet sei, einführe, nämlich einerseits Arbeitnehmern, di
e bei einer Behörde beschäftigt gewesen seien, auf die die fragliche Bestimmung anwendbar sei, und andererseits Arbeitnehmern, die durch
...[+++] einen Arbeitgeber im Privatsektor beschäftigt gewesen seien.