11. ist der Auffassung, dass dann, wenn den Europäischen Auf
sichtsbehörden mehr Zeit eingeräumt werden mu
ss, und für die Entwicklung von technischen Regulierungsstandards sie dem zuständigen Ausschuss des Parlaments Gründe für Verzögerungen
bei der Vorlage der technischen Regulierungsstandards mitteilen, und, wenn aufgefordert, den zuständigen Ausschuss des Parlaments unterrichten sollten;
...[+++] ist der Ansicht, dass die Kommission den zuständigen Ausschuss des Parlaments im Fall der Festlegung einer neuen Frist für die Vorlage der technischen Regulierungsstandards informieren sollte;