Im Rahmen der Freizügigkeit konzentriert sich
der Bericht auf die Entsendung von
Arbeitnehmern unter drei möglichen Umständen: erstens, die Entsendung im Rahmen eines Vertrags, der zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Dienstleistungsempfänger geschlossen wurde, zweitens, die Entsendung von Arbeitnehmern in eine Niederlassung oder ein Zeigunternehmen der Unternehmensgruppe und drittens die Entsendung von Arbeitnehmern durch Leiharbeitsfirmen, bei der die Arbeitnehmer einem verwendenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, das in einem anderen Mitgliedstaat tätig
...[+++] ist als dem, in dem das zur Verfügung stellende Unternehmen niedergelassen ist.