Bei der Diskussion im Umweltausschuss haben die Autoren des Abänderungsan
trags erklärt, dass dieser « bezweckt, dass Anträge für gemischte Genehmigungen - in Bezug auf Umwelt und Städtebau -, die in einem Natura-2000-Gebiet gelegen sind - ebenso wie die anderen -, in den Vorteil eines Antrags für eine Globalgenehmigung gelangen, um die pa
rallele Prüfung der zwei Genehmigungsanträge zu vermeiden, dies im Sinne einer administrativen Vereinfachung » (Parl. Dok., Wallonisches Parlament, 2015-2016, Nr. 484/10, SS. 16-1
...[+++]7).