Unter diesen Umständen ist es angebracht, das Recht an dem durch diese Verordnung eingeführten Muster nicht zu gewähren, wenn dieses Muster bei einem Erzeugnis benutzt oder in dieses Erzeugnis eingefügt wird, d
as Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist, von dessen Erscheinungsbild das Muster abhängig ist, und das mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermögliche
n, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen, bis der Rat übe
r seine Politik auf ...[+++]diesem Gebiet auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission einen Beschluss gefasst hat.