Nach Prüfung sämtliche Auskünfte, die ihr
von den belgischen Behörden und von betroffenen Dritten zugegangen sind, gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die belgischen Interventionen tatsächlich staatliche Beihilfen zugunsten des Unternehmens waren, dem auf diese Weise ein Teil seiner Betriebskosten, d. h. die Löhne eines Teils seiner Belegschaft, aus der Staatskasse gezahlt wurde, was der Auffassung Belgiens widersprach, won
ach das Unternehmen hierdurch keinen Vorteil erhalten hat, weil sich die Lohnkosten nicht verändert hätt
...[+++]en.