Auf dieser Gru
ndlage werden diese Behörden als Mitglieder der Nutzergruppe anerkannt, und
als solche sind sie dazu berechtigt, „ auf nationaler Ebene Informationen internationaler, regionaler, gemeinschaftlicher, militärischer und interner Sic
herheitssysteme und -mechanismen in dem jeweils nötigen Umfang zu liefern und/oder zu erhalten, unter Beachtung geltender Nutzungsbedingungen und Zugangsrechte, um sich ein für seine Zwecke sa
...[+++]chdienliches Bild der Lage machen zu können “ (Grundsatz 1 der Mitteilung aus dem Jahr 2009).