Unter „öffentli
che Erklärung einer Behörde“ sollte jede Erklärung verstanden werden, in der auf eine Straftat Bezug genommen wird und die entweder von
einer Behörde stammt, die an dem die fragliche Straftat betreffenden Strafverfahren beteiligt ist, wie Justizbehörden, Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden, oder von
einer anderen Behörde, wie Minister und andere Amtsträger, mit der Maßgabe, dass die nationalen Rechtsvorschriften über die Immunität hiervon unberührt b
...[+++]leiben.