Erforderlichenfalls ist die Zusammenarbeit zwis
chen den nationalen Laboratorien durch ein gemeinschaftliches Referenzlabor zu sichern, das die Kommission nach dem Verfahren des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtu
ng der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensm
ittelsiche ...[+++]rheit(13) benennt.