(b) eine natürliche Person, die direkt oder indire
kt der letztendlich Begünstigte von mindestens einem Drittel des Vermögens einer Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung ist, bzw. die Einfluss auf einen vergleichbaren Teil des Vermögens einer Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung ausübt, wobei e
s sich nicht um ein Unternehmen handelt, das an einer amtlichen Börse zugelassen ist und Offenlegungsanforderungen unterliegt, die mit dem Gemeinschaftsrecht kohärent sind, bzw. gleichwertigen in
...[+++]ternationalen Standards;