Im Gegensatz zu dem, was der Ministerrat anführt, geht aus der Vorabentsche
idungsfrage und der Begründung der Vorlageentscheidung hervor, dass das vorlegende Rechtsprechungsorgan den Gerichtshof bittet, die Situation der Ste
uerpflichtigen, die ihre Profite im Sinne der fraglichen Bestimmung verspätet e
rhalten haben wegen eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit der öffentlichen Behörde, die sie schuldet, mit derjenigen der Steuerpfl
...[+++]ichtigen zu vergleichen, die die gleichen Profite verspätet erhalten haben, ohne dass der öffentlichen Behörde, die sie schuldet, ein Fehler oder eine Nachlässigkeit zur Last gelegt werden könnte.