[26] Gemäß Empfehlung 17 b der "Strategie der Europäi
schen Union für den Beginn des neuen Jahrtausen
ds" sollten die Mitgliedstaaten erwägen, ,Stellen einzurichten, die spezifisch mit dem Verfahren des Aufspürens, der Beschlagnahme sowie der Einziehung von Erträgen aus Delikten betraut sind,..". und ferner prüfen
, ,ob ihr Personal, ihre operativen und technischen Ressourcen für die Bekämpfung der Geldwäsche ausr
...[+++]eichen".