Und schließlich sei darauf aufmerksam gemacht, dass in das System der delegierten Rechtsakte wichtige Sicherheitsvorkehrungen eingebaut sind, wie die
Möglichkeit für die beiden Mitgesetzgeber, das Parlament und den Rat, gegen bestimmte Rechtsakte, die die Kommission im Rahmen d
er ihr übertragenen Befugnisse verabschiedet hat, Einwände zu erheben, und die Möglichkeit, der Kommission die übertragenen Befugnisse vollständig zu entziehen, wenn sie nicht zufrieden damit sind, w
ie diese Befugnisse durch ...[+++] die Kommission genutzt werden.