Außerdem fordert er zu Recht in seinem Bericht, dass das Europäische Parlament den Europäischen Gerichtshof in Fällen einschalten kann, in denen die Mitgliedstaate
n die Vorrechte und Befreiungen von Parlamentsabgeordneten nicht berücksichtigen, denn sie wurden eingeführt, um die Rechte des Parlaments zu verteidigen und insbesondere Abgeordnete gegen ein gerichtliches Vorgehen zu schützen, das eine feindlich gesonnene Exekutive mittels Einschaltung eines Staatsanw
alts zu unternehmen versucht sein könnte – vor allem nachdem das französi
...[+++]sche Kassationsgericht im Falle unseres ehemaligen Kollegen Jean-Charles Marchiani gröblichst seine Amtspflicht verletzt hat – es ist nicht übertrieben, dies so auszudrücken.